Mittwoch, 19. November 2008

Kommentar zur Entscheidung des Umweltausschusses

Liebe Miesbacher und Miesbacherinnen,


wie ja mittlerweile bekannt sein dürfte, hat der Umweltausschuß am Montag der Herausnahme der beiden Grundstücke Potzenberg und Straß aus dem Landschaftsschutzgebiet zugestimmt. Folgenden Leserbrief wird die Bürgerinitiative dazu heute an den Merkur senden:



Es ist schon erstaunlich, daß ausgerechnet ein Umweltausschuß, von dem man doch eine gewisse Umweltverantwortung erwarten würde, gegen den Beschluß des Naturschutzbeirates und trotz negativer Empfehlungen der Naturschutzverbände und des Bauernverbandes und gegen geltendes Recht (Alpenkonvention) eine Herausnahme auf “Vorrat” aus dem Landschaftsschutzgebiet zustimmt. 

Möglicherweise hat aber hier der Kreistag ja auch ein bisschen in eigener Sache entschieden, schließlich soll ja die Realschule, vorausgesetzt die Konditionen stimmen,  auf den dann frei werdenden Grund an der Schlierseer Strasse gebaut werden.  

Daß eine Bebauung von Schutzgebieten seit 2002 gegen geltendes Bundesrecht verstößt, wird von den entsprechenden Gremien und der Bürgermeisterin anscheinend nicht ernst genommen.

Erstaunlich war auch die Aussage der Bürgermeisterin gegenüber dem Umweltausschuß, daß die Mehrheit der Miesbacher Züchter für eine Aussiedlung des Zuchtverbandes sei.  Dabei ist doch allgemein bekannt, daß die beiden Miesbacher Vertreter im Verbandsausschuß dagegengestimmt haben, aber das hat die Frau Bürgermeister vielleicht vergessen.

Weiters erstaunt auch das Geständnis des Dr. Gasteiger auf die Frage des Ausschusses, ob eine Zusammenlegung der Zuchtverbände wahrscheinlich ist. Er versicherte, daß eine Zusammenlegung der Zuchtverbände (Weilheim, Traunstein oder Pfaffenhofen) aus logistischen Gründen für die Zukunft ausgeschlossen werden kann. War das doch immer das Hauptargument des Herrn Bichl, daß er in Falle einer möglichen Zusammenlegung seinen Zuchtverband schon mal in eine gute Position gebracht haben möchte, und deshalb soviel Platz benötige. Wozu also dann dieser enorme Platzbedarf von 35.000 qm?


Vieles ist in dieser ganzen Diskussion widersprüchlich. Sicher ist nur, daß die Bürgerinitiative weiter gegen die sinnlose Zerstörung der Egartenlandschaft vorgehen wird. 


Freitag, 14. November 2008

Orientierungslos?

“Orientierungslos? Beim Zuchtverband Miesbach weiß derzeit niemand genau, wohin der künftige Weg führt”


So lautet heute im Miesbacher Merkur die Bildunterschrift zum Artikel “Realschul-Neubau: Alles auf Anfang?”


Da stutzt man als Bürger doch einen Moment und fragt sich, wer denn wirklich orientierungslos ist in der ganzen Debatte - Zuchtverband/Aussiedlung/Realschule?


Der Zuchtverband? Der vielleicht doch festgestellt haben wird, daß ein Neubau, wo auch immer, ein möglicherweise zu teures Unterfangen ist, und deshalb die Renovierung wieder in Betracht zieht.


Oder die Stadt Miesbach? Die auf der einen Seite nicht müde wird zu betonen, wie wichtig der Verbleib des Zuchtverbandes in Miesbach ist, um dann, kaum daß dieser einen Verbleib und Renovierung am Standort doch in Betracht zieht, durch die Frau Bürgermeisterin indirekt mit hohen und somit teuren Auflagen droht. Denn immerhin handle es sich ja beim aktuellen Standort um ein Wohngebiet. Daß der Zuchtverband dort schon seit 116 Jahren residiert, scheint darüber in Vergessenheit geraten zu sein. 

Nicht zu vergessen, daß die Stadt Miesbach dem Zuchtverband zwei Grundstücke zur Aussiedelung angeboten hat, die lt. Naturschutzbeirat nicht zur Bebauung geeignet sind und die Bebauung zudem gegen geltendes Recht verstößt. Hat hier die Stadt vielleicht ihre Hausaufgaben nicht erledigt? In der Regel prüft man seine Ware doch, bevor man sie anbietet. So machen das zumindest die seriösen Kaufleute. 


Oder der Landkreis? Der zunächst Miesbach aufgrund eines konkurrenzlos günstigen Konzeptes, basierend auf einem Neubau auf dem alten Krankenhausgelände, den Zuschlag für einen Realschulneubau erteilt. Nur um dann, einige Monate später dieses vormals gelobte Konzept wieder zu verwerfen, um einen Neubau auf einem wesentlich teureren Grundstück zu favorisieren. Obwohl parallel vom Landrat eine umfassende Studie zum Thema Schulbedarfsplanung und Schülerentwicklung im Landkreis in Auftrag gegeben wurde. Die Ergebnisse dieser, sicher sinnvollen Studie werden für Mitte nächsten Jahres erwartet. Die zeitliche Abstimmung scheint hier etwas durcheinandergeraten zu sein.


Nicht orientierungslos, sondern kopflos scheint mir bei so vielen Planungspannen und Hin-und Hers, Vor- und Zurücks eher der richtige Ausdruck. 


Als Bürger und Steuerzahler kann man hier leicht den Eindruck gewinnen, daß die Beteiligten nicht sehr sorgfältig ihre Hausaufgaben erledigt haben, und leider ohne Plan agieren. Es wird Zeit für die Stadt Miesbach, endlich einen Plan zu erstellen. Der letzte offiziell genehmigte und bekannte Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist von 1984. 


Donnerstag, 13. November 2008

Stellungnahme der Bürgerinitiative

Liebe Miesbacher und Miesbacherinnen, 

heute hat die Bürgerinitiative nachfolgende Stellungnahme zur geplanten Aussiedelung des Zuchtverbandes im Rathaus abgegeben. An die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden wurde eine Kopie verteilt. 
Am Montag wird der Umweltausschuss des Kreistages zu diesem Thema tagen. Der Umweltausschuss wird eine Empfehlung an den Kreistag herausgeben, ob die Grundstücke Potzenberg oder Strass aus dem Landschaftsschutzgebiet genommen werden sollen. Da die Sitzung öffentlich ist, werde ich teilnehmen und natürlich dann in diesem Forum berichten. 


Stellungnahme zur geplanten Aussiedelung des Zuchtverbandes nach Straß oder Potzenberg und der damit verbundenen geplanten Bebauung des Landschaftschutzgebietes Egartenlandschaft um Miesbach, Teilflächen des Grundstücks Fl.-Nr. 966 der Gemarkung Parsberg (Potzenberg), sowie der Fl.-Nr. 1715 der Gemarkung Hausham (Strass) ;


1. Grundsätzliche Erwägungen zum Landschafts- und Flächenverbrauch

Die Stadt Miesbach ist, wie bereits mehrfach durch die Bürgerinitiative dargelegt, in der jüngeren Vergangenheit durch hohen Flächenverbrauch und - teilweise gegen den Einspruch der Unteren Naturschutzbehörde - erfolgte Herausnahmen aus dem umgebenden Landschaftschutzgebiet aufgefallen. Wir weisen hiermit nochmals auf die Projekte Kreuzberg, Harzberg und insbesondere die durch die Herausnahme aus dem Landschaftsschutz bereits vorbereitete Erweiterung des Gewerbegebiets Nord hin.

Laut Unterlagen der UNB Miesbach gab es seit Dezember 2005 neun Herausnahmen aus dem Landschaftsschutzgebiet  „Egartenlandschaft um Miesbach“. Die Stadt Miesbach selbst ist dabei mit fünf Anträgen auf Herausnahme überproportional beteiligt. Im BayNatSchG heisst es jedoch  in § 2 Abs.1: Naturschutz ist verpflichtende Aufgabe für Staat und Gesellschaft sowie für jeden einzelnen Bürger. Staat, Gemeinden, Landkreise, Bezirke und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, ihre Grundstücke im Sinn der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu bewirtschaften.

Darüber hinaus stehen für die  Bürgerinitiative diese bereits erfolgten Herausnahmen, insbesondere jedoch auch die auf Vorrat beantragten Herausnahmen aus dem Landschaftsschutz in eklatantem Widerspruch zu Geist und Buchstaben des Landesentwicklungsplans Bayern und des ihm untergeordneten Regionalplanes für die Region Oberland. 

Bereits in den Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsplan Bayern in seiner Fassung  von 2003 und Fortschreibung von 2006 wird unter A1 2.4 die klare Forderung aufgestellt: 

“... Der Flächen und Ressourcenverbrauch soll in allen Landesteilen reduziert werden. Die Entwicklung des Landes und seiner Teilräume soll so flächen- und ressourcensparend wie möglich erfolgen. ...” 

Darauf weist bereits der damalige Bayerische Innenminister Dr. G. Beckstein in einem Rundschreiben zur Neufassung des Landesentwicklungsplans vom 28.10.2002 an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landes hin: “... dem Abwägungsbelang des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden und der Begrenzung der Versiegelung auf das notwendige Maß ist das ihm zukommende hohe Gewicht beizumessen.” und “Eine Zurückstellung des Belangs in der Abwägung ist daher grundsätzlich nur bei anderen Belangen von erheblichem Gewicht möglich.” In diesem Zusammenhang ist “...die Notwendigkeit einer zusätzlichen Inanspruchnahme von Grund und Boden nachvollziehbar zu begründen”. 

Der Landesentwicklungsplan führt weiterhin aus:

“Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden soll bzw. sollen vorrangig

auf die angemessene Nutzung leerstehender oder leerfallender Bausubstanz, ... hingewirkt, 

die Innenentwicklung einschließlich der Umnutzung von brachliegenden ehemals baulich genutzten Flächen, insbesondere ehemals von Militär, Bahn, Post oder Gewerbe genutzter Flächen im Siedlungsbereich, verstärkt und die Baulandreserven mobilisiert, 

die Möglichkeiten der angemessenen Verdichtung bestehender Siedlungsgebiete genutzt, 

auf die Nutzung bereits ausgewiesener Baugebiete hingewirkt, 

flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen angewendet und 

die Versiegelung von Freiflächen möglichst gering gehalten werden.“ 

Dazu wird in B VI 1.1 des LEP festgestellt: “die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden, Neubauflächen sollen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden.”

Gegen beinahe jedes dieser Ziele wird auch bei dem geplanten Bauprojekt verstoßen. Aus Sicht der Bürgerinitiative widerspricht zunächst die Ablehnung der Sanierung der heutigen Gebäude des Zuchtverbands dem Grundsatz der angemessenen Nutzung potentiell leerfallender Bausubstanz. Dazu wurden brachliegende Flächen nicht ernsthaft geprüft, die bereits ausgewiesenen Baugebiete (Erweiterung Gewerbegebiet Nord) werden als Standort nicht in Erwägung gezogen; schlimmer noch werden darüber hinaus flächensparende Erschließungsformen bei einem Planungsumfang von 35.000qm - immerhin mehr als eine Verdoppelung des heute vom Zuchtverband genutzten Areals - nicht erwogen und dazu wird die Freifläche laut der öffentlich diskutierten Planung mit rund 60% maximal versiegelt, bzw. teilversiegelt. Insbesondere eine satellitenartige Ansiedlung am Potzenberg würde darüber hinaus zu einer weiteren Zersiedlung der Landschaft massiv beitragen.

Zusammenfassend ist also festzustellen, dass die vorgelegten Planungen wesentlichen Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsplans Bayern und des Regionalplans Oberland widersprechen.

Aus den eingangs bereits zitierten überproportionalen Eingriffen in die Landschaft um Miesbach ergibt sich aus Sicht der Bürgerinitiative weiterhin eine erhöhte Schutzbedürftigkeit im Sinne des Regionalplans für das Oberland. Darin heißt es unter Teil II, Raumstruktur Begründung zu 5 Alpengebiet: “Dabei sind die Belange von Natur und Landschaft vor allem in den Gebieten besonders stark zu gewichten, ... in denen verstärkt Zersiedelungstendenzen auftreten.”

2. Belange der Alpenkonvention

Der Landkreis Miesbach liegt nach Kenntnis der Bürgerinitiative im Geltungsbereich der Alpenkonvention und der dazugehörigen Durchführungsprotokolle, die am 18.12.2002 in Kraft traten. Nach allgemeiner Rechtsauffassung steht dieses Protokoll im Rang eines Bundesgesetzes. Artikel 11 Absatz 1 des genannten Durchführungsprotokolls stellt fest, dass Schutzgebiete im Geltungsbereich der Alpenkonvention im Rahmen ihres Schutzzweckes zu erhalten sind. Damit untersteht das Landschaftsschutzgebiet “Egartenlandschaft um Miesbach” dem Schutz einer Verordnung im Rang eines Bundesgesetzes. Die geplanten Baumaßnahmen stehen dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes - nämlich dem Schutz der typischen Haglandschaft um Miesbach - diametral entgegen, da eine grosse Fläche des Schutzgebietes unwiederbringlich zerstört würde. Aus diesem Grund konstituieren die geplanten Baumaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet den Bruch einer Rechtskonvention im Rang eines Bundesgesetzes, der nach Auffassung der Bürgerinitiative nicht im Ermessensspielraum von Stadtrat oder Kreistag steht.

3. Weitere spezifische Gründe, die gegen eine Bebauung des Potzenbergs sprechen

Das Gebiet um den Potzenberg ist im landschaftlichen Bild besonders exponiert und bedeutend. Es  bietet den ersten und umfassenden freien Blick ausserorts auf die umliegenden Bergrücken und -züge. So ist von der Anhöhe Potzenberg nicht nur ein offener Blick auf die Tegernseer Berge, sondern die gesamten bayerischen Voralpen inklusive des markanten Wendelsteinmassivs gegeben. Prägend für den visuellen Eindruck dieses in der Wahrnehmung bis Parsberg im Wesentlichen ununterbrochenen Landschaftszuges ist das landschaftstypische bäuerliche Anwesen “Jagerbauer”, Ursprung auch des lokalen Flur- bzw. Straßennamens. Wie von der Bürgerinitiative in der Fotomontage (siehe Anlage1) bereits demonstriert, würde dieser erste Eindruck des Tegernseer und Miesbacher Voralpenraumes durch eine Bebauung der geplanten Größenordung dominiert und damit in seinem Charakter nachhaltig zerstört. Dies steht jedoch im Widerspruch zum im Landesentwicklungsplan B VI 1.5 formulierten Ziel: “Besonders schützenswerte Landschaftsteile sollen grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten werden. Dies gilt neben unter besonderem gesetzlichem Schutz stehenden Gebieten für besonders bedeutende oder weithin einsehbare Landschaftsteile wie landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen...” 

Auf Grund der auch dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim bekannten Überschwemmungssituation des Flurstücks am Potzenbergs müssen wir darauf hinweisen, dass eine detaillierte Erhebung der Quell- und Entwässerungssituation fehlt.

In diesem Zusammenhang findet nach Ansicht der Bürgerinitiative auf Grund des offensichtlichen Quellcharakters des Grundes darüber hinaus § 2b (1) Satz 1 des BayNatSchG: „Auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten soll Grünland erhalten bleiben.“ Anwendung. Sollte eine Bebauung weiter verfolgt werden, ist darüber hinaus dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der betroffene Grund über keinerlei Erschließung im Sinne einer ordnungsgemäßen Abwässerbeseitigung verfügt.

4. Weitere spezifische Gründe, die gegen eine Bebauung des Gebietes Strass sprechen

Das Gebiet Strass stellt mit seiner landwirtschaftlich geprägten Landschaft die natürliche Zäsur zwischen den Siedlungsbereichen Miesbachs und Agatharied/Haushams dar. Wie der Landesentwicklungsplan in seinen Zielen unter B VI 1.5 ausführt soll “...eine ungegliederte insbesondere bandartige Siedlungsstruktur ... vermieden werden.”, der jedoch eine weitere Ansiedlung von Betrieben hier Vorschub leisten würde. 

Darüber hinaus gelten für das Gebiet die besonderen Vorbehalte für hochwassergefährdete Flächen. Insofern finden zumindest auf Teile von Strass die bereits für den Potzenberg ausgeführten Einschränkungen des BayNatSchG § 2b (1) Satz 1 Anwendung.

5. Schlusswort und Zusammenfassung

Zusammenfassend stellen wir noch einmal fest, dass die vorgelegten Planungen deutlich den bindend formulierten Zielen und Grundsätzen des Bayerischen Naturschutzgesetzes und der bayerischen Landesentwicklungs- und Regionalplanung widersprechen. Dies wiegt umso schwerer, als mit den bereits beschlossenen und teilweise ungesetzten Planungen - insbesondere der Erweiterung des Gewerbegebietes Nord - bereits massive Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet Egartenlandschaft um Miesbach vorgenommen wurden. Wir weisen nochmals darauf hin, dass aus Sicht der Bürgerinitiative spezifisch die Ziele des Landesentwicklungsplans wie in B VI 1 ff. dargestellt, in unzulässiger Form ignoriert wurden.

Die Bürgerinitiative stellt weiterhin fest, dass der auf Anfrage von der Stadt Miesbach vorgelegte genehmigte Landschaftsplan aus dem März 1984 die diskutierten Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausweist. Die geplanten Maßnahmen würden in der Folge der Novellierung des BNatSchG von 2002 mit dem in diesem Gesetz ausgedrückten direkten Bezug von Landschaftsplanung und Eingriffsregelung ggfs. zwingend eine Aktualisierung des Landschaftsplans erfordern, inklusive der Darstellung der Entwicklungsziele der Stadt Miesbach.

Wie dargestellt, widersprechen die Planungen aus Sicht der Bürgerinitiative darüber hinaus den gesetzlich bindenden Protokollen der Alpenkonvention.

Wir danken für die Kenntnisnahme und stehen gern für die weitere Diskussion zur Verfügung.